Die NiSV (Verordnung zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung) regelt den Verbraucherschutz bei kosmetischen Leistungen neu. Danach dürfen bestimmte Laseranwendungen nur noch von Ärzten erbracht werden. Hierzu zählen:
Lediglich die Haarentfernung (hier müssen Pigmentmale ausgespart werden) und nichtablative Hautverjüngung darf danach noch von KosmetikerInnen oder HeilpraktikerInnen mit entsprechender NiSV-Fachkunde durchgeführt werden. Lassen Sie sich immer die Fachkunde-Nachweise zeigen.
Informationen vom BMUV zur Patientensicherheit
Lasersysteme werden in der Medizin zu vielen therapeutischen und diagnostischen Anwendungen mit sehr gutem Erfolg genutzt. Einige Behandlungen wurden erst durch den Laser möglich, besonders bei Hauterkrankungen oder -veränderungen, da die Haut für Laser ideal zu erreichen ist. Die Vielzahl der Einsatzmöglichkeiten und die leichte Anwendbarkeit haben dazu geführt, dass Laser für die verschiedensten medizinischen Therapien und kosmetischen Korrekturen wie Haarentfernung, Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen genutzt werden.
Patienten, die einen Hautarzt suchen, der auf dem Gebiet der Laseranwendungen qualifiziert ist, müssen sich auf dessen fachliche Kompetenz verlassen können. Diese Kompetenz kann nur von einem spezialisierten Dermatologen gewährleistet werden. Denn es gilt nicht nur den Einsatz des Lasers zu beherrschen, sondern auch die Haut des Patienten dermatologisch zu untersuchen und eine fundierte Diagnose zu stellen.
Um Ihnen den derzeitigen Stand der Lasertherapie darzustellen, finden sie hier eine Übersicht über die verschiedenen Indikationen, Behandlungsmöglichkeiten und Lasersysteme.