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Verabschiedet auf der 169. Sitzung der SSK am 31.10.2000
Veröffentlicht im BAnz Nr. 73 vom 18.04.2001
Veröffentlicht in Band 46 der Reihe „Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission“
Verabschiedet in der 280. Sitzung der SSK am 11./12.02.2016
Kurzinformation
Lasersysteme werden in der Medizin zu vielen therapeutischen und diagnostischen Anwendungen mit sehr gutem Erfolg genutzt. Einige Behandlungen wurden erst durch den Laser möglich, besonders bei Hauterkrankungen oder -veränderungen.
Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten, die leichte Anwendbarkeit und der günstige Preis haben dazu geführt, dass Laser für die verschiedensten kosmetischen Korrekturen wie Haarentfernung, Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen genutzt werden. Sie haben in Kosmetik- und Friseursalons eine große Verbreitung gefunden.
Dies führte zu der gefährlichen Entwicklung, dass der Einsatz leistungsstarker Laser (bis zur Klasse 4) ohne das Wissen um die genaue Wirkung sowie über die Gefahren für die Gesundheit der so Behandelten in Kauf genommen wird. Oft fehlen geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Schädigungen.
Die Anwender sind zurzeit durch keine gesetzliche Regelung gezwungen, ihre Qualifikation zum Betreiben eines Lasers und über das Wissen um Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen.
Die SSK zeigt mit der vorliegenden Empfehlung die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren zu schaffen.
Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass die Laseranwendung auf die menschliche Haut ausschließlich durch einen speziell dafür ausgebildeten Arzt erfolgt. Nur ein speziell ausgebildeter Arzt kann die Indikation zur Laseranwendung an der menschlichen Haut stellen und nur er hat, insbesondere bei unklaren Hautbefunden, die Möglichkeit zur weiteren Diagnostik. Auch die kosmetisch begründete Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern soll nur von speziell ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden; Laseranwendern in Haarstudios und Schönheitssalons fehlt in der Regel das erforderliche Fachwissen.
Empfehlungen der Strahlenschutzkommission des Bundesumweltministeriums